Vergleicht man die Riester-Nachteile mit den Vorteilen, dann steht es 16:8. Aber entscheiden Sie selbst:

Riester-Nachteil Nr. 1: Kein Kapitalwahlrecht

Ein Riester-Sparer kann zum Rentenbeginn nicht wählen, ob er das angesparte Kapital komplett oder lieber als monatliche Rente ausbezahlt haben will. Maximal 30% der Ansparsumme kann einmalig entnommen werden, der Rest wird als monatliche Rente ausbezahlt. Bei höheren Entnahmen oder der kompletten Auflösung müssen sämtliche Zulagen und Steuererstattungen zurück bezahlt werden.

Riester-Nachteil Nr. 2: Nicht beliebig vererbbar

Verstirbt ein Riester-Sparer innerhalb der Ansparphase, dann kann das Guthaben ohne Abzüge nur auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten oder eines Kindes mit Kindergeldanspruch übertragen werden. Eine Auszahlung oder Übertragung an andere Personen bedeutet immer den Verlust der Förderung sowie der gewährten Steuervorteile. Verstirbt der Riester-Sparer während der Rentenbezugszeit, so bekommen die Erben bei einem Versicherungsvertrag noch die Rentenzahlungen bis zur vertraglich vereinbarten Rentengarantiezeit – der Rest ist verloren. Bei Bank- und Fonds-Riester bekommen die Erben das zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Guthaben ausbezahlt.

Riester-Nachteil Nr. 3: Lebensabend im Ausland nur bedingt möglich

Wer seinen Lebensabend irgendwo außerhalb der EU genießen möchte, kann sich dort hin seine Riester-Rente zwar überweisen lassen, muss aber vorher sämtliche Förderungen und erhaltene Steuervorteile zurückbezahlen.

Riester-Nachteil Nr. 4: Riester-Renten werden voll besteuert

Die Riester-Rente muss zu 100% mit dem dann geltenden individuellen Steuersatz versteuert werden, wohingegen z.B. ungeförderte private Rentenversicherungen lediglich mit dem niedrigeren Ertragsanteil besteuert werden.

Riester-Nachteil Nr. 5: Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten

Bei Riester-geförderten Rentenversicherungen werden hohe Abschlussgebühren fällig, die innerhalb der ersten 5 Jahre aus dem angesparten Guthaben entnommen werden. Bei den von den Versicherungsgesellschaften garantierten Mini-Zinsen von aktuell 1,25% pro Jahr gehen Experten davon aus, dass die prognostizierte Rendite von den Kosten komplett aufgefressen wird. Bei Fondssparplänen ist es ähnlich: dort schmälern Ausgabeaufschläge und Verwaltungskosten die Rendite. Günstiger sind Banksparpläne und Wohnriester – bieten dafür aber kaum Rendite.

Riester-Nachteil Nr. 6: Auszahlung frühestens ab dem 60. bzw. 62. Lebensjahr

Die Riester-Rente ist zwar nicht an den tatsächlichen Renteneintritt gekoppelt, wird aber frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt. Bei Verträgen, die nach 2011 abgeschlossen wurden, gilt sogar das 62. Lebensjahr als Untergrenze für den Rentenbezug. Wird die Rente früher in Anspruch genommen, müssen Förderung und Steuervorteile zurückbezahlt werden.

Riester-Nachteil Nr. 7: Riester-Rente wird auf die Grundsicherung angerechnet

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung und deckt den grundlegenden Lebensunterhalt älterer Menschen mit vollendetem 65. Lebensjahr ab. Wenn Sie zum Beispiel eine gesetzliche Rente beziehen und aus diesen Mitteln Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, dann können Sie Grundsicherungsleistungen beantragen. Der Regelsatz ab dem 01.01.2014 beträgt für Alleinstehende 391 Euro. Erhalten Sie jedoch zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Riester-Rente in Höhe von beispielsweise 141 Euro pro Monat, so erhalten Sie vom Sozialamt statt 391 Euro nur noch 250 Euro monatlich.

Riester-Nachteil Nr. 8: Nur wer sehr alt wird profitiert

Bei der Berechnung der Renten-Höhe werden statistische Faktoren wie z.B. die durchschnittliche Lebenserwartung berücksichtigt. Diese wird von den Anbietern sehr hoch angesetzt, so dass die Rente im Verhältnis zum angesparten Kapital relativ gering ausfällt. Daher ist überall zu lesen, dass ein Rentner mindestens 90 Jahre alt werden muss, um überhaupt seine angesparten Beiträge zurück zu bekommen.

Riester-Nachteil Nr. 9: Keine automatische Anpassung der jährlichen Beitragszahlungen

Bekommt ein Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung und somit einen höheren Bruttolohn, so muss die Beitragszahlung auf wiederum 4% des Bruttojahreseinkommens angepasst werden, um die volle staatliche Zulage von 154 Euro pro Jahr zu erhalten. Da diese Anpassung nicht automatisch geschieht und daher oftmals vergessen wird, schätzen Experten, dass zwei Drittel aller Riester-Sparer nicht die volle Zulage erhalten (gilt für die eigene Grundzulage und die Kinderzulage) und somit dem Staat Milliarden Euro „schenken“.

Riester-Nachteil Nr. 10: Die Riester-Rente füllt die Lücke bei der gesetzlichen Rente einfach nicht

Mit der Rentenreform von 2001 sollte dem demografischen Wandel in Deutschland Rechnung getragen werden und die Gesetzliche Rente finanzierbar bleiben. Das Rentenniveau wurde dazu von 70% des letzten Nettogehaltes auf 67% abgesenkt und diese Lücke von 3% sollte die neu eingeführte Riester-Rente schließen. Mit der Rentenreform von 2004 wird das Rentenniveau allerdings mit der Zeit noch weiter sinken. Im Jahr 2020 wird es laut Berechnungen wahrscheinlich nur noch durchschnittlich 50% betragen. Wie soll also eine Zusatzrente, die ursprünglich eine Rentenlücke von 3% schließen sollte, dann ganze 20% ausgleichen?

Riester-Nachteil Nr. 11: Die staatlichen Zulagen gab es nicht automatisch

Früher musste die staatliche Förderung Jahr für Jahr aufs Neue beantragt werden. Wurde das vergessen, war die Förderung futsch. Wenigstens hier wurde vom Staat Abhilfe geschaffen: mittlerweile gibt es einen Dauerzulagenantrag.

Riester-Nachteil Nr. 12: Begrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit

Selbst wer mehr sparen könnte oder wollte: inklusive Zulagen dürfen maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG steuerlich geltend gemacht werden.

Riester-Nachteil Nr. 13: Besserverdiener profitieren mehr

Gerade aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit profitieren Besserverdiener erheblich mehr als Geringverdiener. Bei einem Einkommensteuersatz von 40% werden einem Besserverdiener von 2.100 Euro Vorsorgeaufwendungen 840 Euro an Steuern erstattet. Ein Geringverdiener mit einem Steuersatz von 20% bekommt eben höchstens 420 Euro vom Staat zurück.

Riester-Nachteil Nr. 14: Komplexität der Verträge

Ohne fachkundige Beratung besteht die Gefahr, dass einen Tarif gewählt wird, dessen Gebühren die staatlichen Zulagen übersteigen.

Riester-Nachteil Nr. 15: Wechsel des Anbieters

Ein Wechsel des Anbieters ist zwar grundsätzlich möglich. Dabei wird das angesparte Guthaben zum neuen Anbieter übertragen. Das verursacht allerdings zusätzliche Kosten.

Riester-Nachteil Nr. 16: Bei Wohn-Riester kein zusätzliches Geld im Alter

Der Wohn-Riester-Sparer bekommt im Alter kein zusätzliches Geld ausgezahlt. Ganz im Gegenteil: Er muss kurioserweise für ein Einkommen, das er gar nicht bekommt, Steuern zahlen. Das heißt, er kann zwar mietfrei wohnen, hat aber eine erhöhte Steuerlast.

 

Was wir aber auf keinen Fall verschweigen möchten:
Es gibt auch Vorteile

Riester-Vorteil Nr. 1: Jeder kann riestern

Ja, Sie haben richtig gelesen. Jeder kann einen Riester-Vertrag abschließen. Den staatlichen Zuschuss und die Steuervorteile erhalten allerdings nur die Förderberechtigten.

Riester-Vorteil Nr. 2: Kapitalgarantie

Alle Anbieter von Riester-Verträgen müssen garantieren, dass zum Rentenbeginn mindestens die gezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Das entspricht einer Rendite von 0% und durch die Inflation wird das angesparte Kapital von Jahr zu Jahr weniger. Daher muss die Frage erlaubt sein: Eignet sich eine solche Anlage somit wirklich für den langfristigen Aufbau einer Altersvorsorge?

Riester-Vorteil Nr. 3: Abgeltungsteuerfrei in der Ansparphase

Während der Ansparphase fällt für die erwirtschafteten Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer an. Für die Riester-Rente gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung, d.h. erst bei der Auszahlung fällt die zu diesem Zeitpunkt geltende persönliche Einkommensteuer an.

Riester-Vorteil Nr. 4: Sonderausgabenabzug

Bis zu 2.100 Euro pro Jahr inklusive der Zulagen können bei der Einkommensteuerklärung als Sonderausgaben für die Altersvorsorge geltend gemacht werden.

Riester-Vorteil Nr. 5: Staatliche Zulagen

Riester-Sparer erhalten eine maximale staatliche Förderung von 154 Euro pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wächst die Zulage um 185 Euro (bis 2007 geboren) bzw. 300 Euro (ab 2008 geboren). Seit 2008 erhalten alle Riester Sparer unter 25 Jahren, die nach dem 31.12.1982 geboren sind, einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage (Berufseinsteiger-Bonus).

Riester-Vorteil Nr. 6: Riester-Vertrag ruhen lassen

Sofern der Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt wird, d.h. keine weiteren Beiträge mehr geleistet werden, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Für diese Zeit gibt es zwar keine Zulagen, doch dadurch entstehen ansonsten keinerlei finanzielle Einbußen und die Kapitalgarantie zum Auszahlungsbeginn bleibt weiter bestehen.

Riester-Vorteil Nr. 7: Schutz vor Pfändung und Insolvenz

Die Riester-Rente ist bei Pfändung oder Insolvenz geschützt. Allerdings müssen dazu die Zulagen beantragt worden sein. Andernfalls verliert der Versicherte laut eines Urteils des Amtsgerichts München die Pfändungssicherheit. Zudem wird die Riester-Rente bei der Berechnung von Hartz IV als Barvermögen nicht berücksichtigt.

Riester-Vorteil Nr. 8: Wohn-Riester schon vor der Rente nutzbar

Bei Wohn-Riester kann die Sparleistung schon vor Rentenbeginn zu 100% zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden, wenn es nach dem 31.12.2007 gekauft oder gebaut wurde. Dabei werden alle Entnahmen aus dem Riester-Vertrag auf einem sogenannten Wohnförderkonto verbucht. Nach Renteneintritt werden auf den im Konto verzeichneten Betrag (Auflösungsbetrag) Steuern fällig (nachgelagerte Besteuerung).

 

Wenn Sie noch einen Vor- oder Nachteil kennen, der hier nicht aufgeführt ist, dann schreiben Sie uns. Wir werden die Liste umgehend ergänzen.